Pflichtausrüstung im Fahrzeug Italien | 2025
Planen Sie eine Reise mit dem Auto nach Italien? Träumen Sie von einer Pizza in der Toskana oder einer Fahrt auf den kurvenreichen Straßen am Comer See? Bevor Sie losfahren, sollten Sie sich informieren, was Sie in Ihrem Auto mitnehmen müssen, wenn Sie nach Italien reisen. Reicht das, was Sie in Deutschland jeden Tag im Auto haben, auch dort aus? Ist ein Erste-Hilfe-Kasten in Italien Pflicht? Die Antworten finden Sie in diesem Artikel.
Pflichtausrüstung im Fahrzeug | Italien
Die Pflichtausrüstung eines Fahrzeugs in Italien umfasst:
Warndreieck
Reflektierende Warnweste
- Zugelassene Schneeketten oder Winterreifen (vom 15. November bis 15. April)
- Kindersitz (wenn Kinder befördert werden)
Gut zu wissen
Für Lkw ist außerdem das Mitführen einer Warnleuchte vorgeschrieben, also einer tragbaren Blinkleuchte mit gelbem Licht. Sie kommt in Notsituationen zum Einsatz, zum Beispiel beim Anhalten auf der Autobahn.
Pflichtausrüstung eines Motorrads in Italien
In Italien besteht für Fahrer und Beifahrer eines Motorrads Helmpflicht. Der Schutzhelm muss ordnungsgemäß befestigt und nach den EU-Normen zugelassen sein.
Außer dem Helm ist keine weitere Ausrüstung erforderlich. Zur eigenen Sicherheit ist es ratsam, sich folgende Dinge zu beschaffen:
- Handschuhe
- Schutzjacke
- Motorradhose
- Motorradstiefel
Welche Farbe muss die reflektierende Warnweste in Italien haben?
Eine Warnweste in Italien kann gelb, orange oder rot sein. Wichtig ist, dass sie fluoreszierend ist und reflektierende Streifen hat.
Reflektierende Kleidung sollte:
- CE-gekennzeichnet sein
- die Norm UNI EN 471 (oder die neuere EN 20471) erfüllen
- die Form einer Weste oder eines Gurtes haben
Gut zu wissen
In Italien muss in Notsituationen eine reflektierende Weste getragen werden, aber das bloße Nichtmitführen einer solchen Weste bei einer Kontrolle wird nicht mit einem Bußgeld geahndet. In der Praxis macht es das Fehlen einer Weste jedoch unmöglich, der Pflicht nachzukommen, so dass sie de facto in der Fahrgastzelle mitgeführt werden sollte.
Notwendige Ausrüstung bei der Beförderung von Kindern
In Italien muss jedes Kind, das kleiner als 150 cm ist, in einem Kindersitz befördert werden.
Der Kindersitz sollte:
- eine aktuelle Zulassung gemäß der Norm ECE R44/04 oder ECE R129 (i-Size) besitzen
- für die Größe und das Gewicht des Kindes geeignet sein
- gemäß den Anweisungen des Herstellers platziert werden (in oder entgegen der Fahrtrichtung, je nach Alter des Kindes und Bauart des Sitzes)
Ihr Kind kann auf dem Vordersitz reisen, sofern der Kindersitz korrekt befestigt ist. Wenn der Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung ausgerichtet ist, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Gut zu wissen
Ab 2020 gilt in Italien ein Gesetz, das die Verwendung eines Systems vorschreibt, das warnt, wenn ein Kind im Fahrzeug zurückgelassen wird. Dies gilt für Kinder bis zum Alter von vier Jahren. Ein solches System erkennt die Anwesenheit eines Kindes in einem Kindersitz und warnt den Fahrer, wenn er oder sie das Fahrzeug verlässt und das Kind im Innenraum zurücklässt.
Wann brauchen Sie in Italien eine Warntafel?
In Italien benötigen Sie eine spezielle Warntafel (cartello carico sporgente), wenn Sie eine Ladung mitführen, die mehr als 30 Zentimeter über das Heck des Fahrzeugs hinausragt.
Dies gilt u. a. für:
- Fahrräder, die auf einem Gepäckträger platziert sind
- längere auf dem Dach montierte Gegenstände
- an der Heckklappe montierte Gepäckträger, auch wenn sie nicht beladen sind
Die Warntafel muss aus Aluminiumblech bestehen, 50 × 50 cm groß sein und markante diagonale Streifen in Rot und Weiß aufweisen.
Ab dem 21. Januar 2025 ist eine Warntafel bei einem Fahrradträger für die Montage auf der Anhängerkupplung nicht mehr erforderlich, sofern er über eine eigene Beleuchtung und ein drittes Nummernschild verfügt.
Empfohlene Fahrzeugausrüstung | Italien
Es mag viele Autofahrer überraschen, dass in Italien kein Erste-Hilfe-Kasten für Privatfahrzeuge vorgeschrieben ist. Dies gilt jedoch nicht für Firmenwagen.
Obwohl es nicht vorgeschrieben ist, wird empfohlen, dass die Fahrzeugausrüstung Folgendes umfasst:
- Erste-Hilfe-Kasten
- Feuerlöscher
- Satz Ersatzlampen
- Reserverad oder Reifen-Reparaturset
- Taschenlampe
- Einfaches Werkzeugset
- Starthilfekabel
- Scheibenkratzer, Nothammer, Gurtmesser
Gut zu wissen
In Italien ist das Mitführen von Ersatzlampen nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Im Falle einer Panne erhöht ein schneller Austausch die Sicherheit und verringert das Risiko eines Bußgeldes. Bei Fahrzeugen mit LED- oder Xenon-Scheinwerfern ist es unter Umständen nicht möglich, sie selbst auszutauschen; in diesem Fall ist ein Besuch in einer Werkstatt erforderlich.
Strafen bei fehlender Pflichtausrüstung
Die italienischen Bußgelder gehören zu den höchsten in der Europäischen Union und können bis zu 344 € betragen. Im Falle einer Kontrolle ist es besser, das Bußgeld sofort an Ort und Stelle oder innerhalb von fünf Tagen zu zahlen, weil dann der niedrigste Satz gilt.
Wird das Bußgeld nicht fristgerecht gezahlt, erhöht sich sein Betrag um mehr als ein Drittel. Nach weiteren 60 Tagen kann sich der Betrag sogar verdoppeln.
Gut zu wissen
Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland können Sie auch noch mehrere Monate später einen Bußgeldbescheid für eine in Italien begangene Ordnungswidrigkeit erhalten. Manchmal erhält ein Fahrer das Schreiben mit der Zahlungsaufforderung sogar erst 12 Monate nach dem Vorfall.
Obligatorische Dokumente | Italien
Wenn Sie in Italien mit dem Auto unterwegs sind, sollten Sie Folgendes mit sich führen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
- Nachweis für gültige Haftpflichtversicherung
Es empfiehlt sich auch, ein CAI-Formular (Constatazione Amichevole di Incidente) mitzunehmen, also eine gemeinsame Erklärung über einen Verkehrsunfall.
Dieses Dokument ermöglicht es Ihnen, die Einzelheiten des Unfalls schnell zu notieren und den Kontakt mit dem Versicherer zu beschleunigen, sowohl in Italien als auch nach Ihrer Rückkehr nach Hause.
Wichtigste Verkehrsregeln | Italien
Die italienische Polizei achtet sehr genau auf die Einhaltung der Regeln, vor allem in Bezug auf Geschwindigkeitsübertretungen und die Verwendung von Licht.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn beträgt 130 km/h
- Abblendlicht: Das Abblendlicht muss das ganze Jahr über eingeschaltet sein, auch tagsüber, außerhalb geschlossener Ortschaften und in Tunneln
- Telefonieren: Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten, es sei denn, Sie haben eine Freisprecheinrichtung oder Kopfhörer
- Promillegrenze: Die zulässige Promillegrenze in Italien beträgt 0,5 ‰
- Winterreifen: Winterreifen (oder Schneeketten im Kofferraum) sind vom 15. November bis 15. April Pflicht
In Italien sind die Verwendung, der Besitz und der Verkauf von Geräten zur Erkennung oder Störung von Polizeiradaren und Radarkameras (Radarwarner, Störsender) verboten. Die Verwendung von GPS oder Apps, die über eine integrierte Datenbank mit Standorten stationärer Radaranlagen verfügen, ist jedoch erlaubt.
Gut zu wissen
In Italien gibt es in vielen Städten sogenannte Zonen mit beschränktem Verkehr (ZTL), die durch ein Verbotsschild mit Schildern gekennzeichnet sind, auf denen Zeiten und Ausnahmen angegeben sind. Eine ZTL ohne Genehmigung zu befahren, ist eine Ordnungswidrigkeit.
Mautgebühren Italien
Informieren Sie sich über die Mautgebühren auf italienischen Autobahnen.
Mehr erfahrenItalien mit dem Auto | Zusammenfassung
Die Pflichtausrüstung eines Fahrzeugs in Italien umfasst ein Warndreieck und eine Warnweste. Anders als in Deutschland wird das Mitführen eines Verbandskastens lediglich empfohlen. Im Winter sind auch Schneeketten oder Winterreifen erforderlich. Bei fehlender Pflichtausrüstung droht ein hohes Bußgeld (bis zu 344 €). Um Probleme zu vermeiden, überprüfen Sie besser vor der Abfahrt, ob Sie alles dabei haben.
Gute Reise!