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Schweiz-Vignetten | Die wichtigsten Informationen

Vignetten in der Schweiz gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, Motorräder und Anhänger. Ein Kauf mit rückwirkendem Datum ist nicht möglich. Bei der Bestellung müssen Fahrzeugdaten und ausgewählte Daten sehr genau überprüft werden, da eine spätere Bearbeitung nicht möglich ist. Das Schweizer System bietet nur einen Vignettentyp – die Jahresvignette.

Kartensymbol mit Markierung

Wo sind Vignetten erforderlich?

Die meisten Autobahnen und Schnellstraßen in der Schweiz sind mautpflichtig.

Fahrzeugsymbol Typ Van

Wer muss kaufen?

Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, Motorräder und Anhänger müssen eine gültige Vignette besitzen.

Zahlungssymbol

Wie kaufen?

Bestellen Sie Schweiz-Vignetten über unseren Service – Ihre PDF-Bestätigung erhalten Sie innerhalb von Minuten.

Schweizer Flagge

Offizieller Verkäufer

Offizieller Verkäufer und Betreiber der Autobahnen in der Schweiz ist das Bundesamt für Straßen (ASTRA).

Sie müssen die Vignette nicht ausdrucken!

Nach dem Kauf ist die E-Vignette auf der Bestellabwicklungsseite verfügbar, die Ihnen per E-Mail nach der Bestellung zugesandt wird. Die Vignettenkontrolle erfolgt automatisch durch ein Kamerasystem entlang der mautpflichtigen Straßen.

Mautpflichtige Strecken in der Schweiz

Mautgebühren in Form von Vignetten Karte der mautpflichtigen Strecken

In der Schweiz ist eine Vignette auf allen Nationalstraßen erforderlich, d. h. Autobahnen, Schnellstraßen und Kraftfahrstraßen. Das Netz der mautpflichtigen Strecken ist umfangreich und wird auf der folgenden Karte dargestellt:

Aktuelle Karte der gebührenpflichtigen Strassen in der Schweiz
Aktuelle Karte der gebührenpflichtigen Strassen in der Schweiz

Liste der mautpflichtigen Strecken in der Schweiz

Nummer Strecke
A1 Genf – Lausanne – Bern – Zürich – St. Gallen
A2 Basel – Luzern – Gotthard – Lugano – Chiasso
A3 Basel – Zürich – Sargans
A4 Zürich – Schaffhausen
A5 Yverdon-les-Bains – Biel/Bienne – Solothurn
A6 Bern – Thun
A8 Spiez – Interlaken – Sarnen
A9 Lausanne – Montreux – Martigny – Sion – Brig
A12 Bern – Freiburg – Lausanne
A13 St. Margrethen – Chur – Bellinzona – Mesocco
A14 Zürich – Luzern
A16 Biel/Bienne – Delémont – FR-Grenze

Tunnel und Brücken Zusätzlich mautpflichtige Strecken

An der Grenze zu Italien erheben zwei Tunnel separate Gebühren:

  • Munt-la-Schera-Tunnel
  • Großer-St.-Bernhard-Tunnel (Great St. Bernard)

Die Kosten hängen vom Fahrzeugtyp und der Anzahl der Durchfahrten ab.

Arten und Gültigkeit der Schweizer Vignetten

Gültigkeitsdauer Gültigkeit der Schweizer Vignetten

In der Schweiz ist im Gegensatz zu anderen Ländern nur ein Vignettentyp verfügbar – die Jahresvignette, die 14 Monate gültig ist – vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Vignette mit einem rückwirkenden Datum gekauft werden kann, da die Gültigkeit der Vignette ab dem Kaufzeitpunkt beginnt.

Vignettenkategorien Anpassung der Vignette an das Fahrzeug

Fahrzeuge in der Schweiz werden in 3 Kategorien eingeteilt:

Kategoriename Fahrzeugtyp
Motorräder Einspurige Fahrzeuge, als Motorrad zugelassen
Pkw, Transporter, Wohnmobile Fahrzeuge mit zGG bis 3,5 Tonnen
Anhänger Anhänger, die von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen gezogen werden

Schwerere/größere Fahrzeuge müssen im LSVA-System (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) registriert werden.

Bestellaufgabe und Bearbeitung

Schweiz-Vignetten Bestellaufgabe

Schweiz-Vignetten können online gekauft werden, am besten vor der Abreise von zu Hause, um das Risiko von Problemen unterwegs zu vermeiden, z. B. nicht funktionierende Terminals, Probleme mit der Bank oder Karte. Um eine Vignette zu kaufen, müssen Sie neben der Auswahl des Vignettentyps und des Gültigkeitszeitraums Folgendes angeben:

  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Zulassungsland des Fahrzeugs
  • Startdatum der Vignettengültigkeit

Die Bezahlung der Bestellung bedeutet nicht, dass Sie die mautpflichtigen Straßen in der Schweiz nutzen können. Sie müssen warten, bis die korrekt gekaufte Vignette zugesandt wird, normalerweise etwa 15 Minuten nach der Bezahlung der Bestellung. Dies hängt mit möglichen Wartungsarbeiten an den Mautsystemen, Ausfällen und anderen Unterbrechungen der IT-Infrastruktur zusammen, die den Zeitpunkt der Ausstellung der Schweizer Vignette beeinflussen können.

Leerzeichen und Bindestriche

Falsch eingegebene Bindestriche und/oder Leerzeichen im Kennzeichen des Fahrzeugs sind nicht relevant und führen nicht zu einer Strafgebühr.

Fehler und Irrtümer Bearbeitung und Rückgabe

In der Schweiz kann eine Vignette nach Beginn ihrer Gültigkeit nicht zurückgegeben werden – unabhängig davon, ob die Grenze überschritten wurde.

Bei einem fehlerhaften Kauf einer CH-Vignette muss eine neue mit korrekten Daten erworben werden (nur Jahresvignette verfügbar).

Ein beschädigter/zerstörter Aufkleber berechtigt nicht zu einem kostenlosen Ersatz. Dasselbe gilt für versehentlich gekaufte E-Vignetten.

Ausnahme: dokumentierter Doppelkauf einer E-Vignette für dasselbe Fahrzeug/Kennzeichen – Sie können eine Rückerstattung für das Duplikat beantragen (Nachweise beider Käufe erforderlich).

Kontrollen und Strafen

Überwachungssystem Straßenkontrollen

Die Schweiz wendet eine Kombination aus manuellen und elektronischen Methoden zur Durchsetzung der Vignettenpflicht an:

  • Aufkleber – visuell von BAZG-Beamten bei Straßen-/Grenzkontrollen überprüft (Überprüfung der korrekten Anbringung).
  • E-Vignetten – überwacht durch ANPR-Systeme (Kennzeichenerkennung) auf Hauptstrecken und in mobilen Patrouillen; Daten werden mit der zentralen BAZG-Datenbank verglichen.

BAZG arbeitet im Rahmen des Eidgenössischen Finanzdepartements der Schweiz.

Bußgelder Strafen für fehlende CH-Vignette

Fahren ohne gültige Vignette führt zu einem Bußgeld von CHF 200, das bei der Kontrolle vor Ort zu zahlen ist, sowie zur Verpflichtung, eine Vignette zu kaufen (CHF 40).

Die Gesamtsanktion beträgt ca. CHF 240 (ca. 256 €).

Riskieren Sie kein Bußgeld!

Bestellen Sie eine Schweizer Autobahn-Vignette, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken. Wählen Sie den entsprechenden Typ und bezahlen Sie sicher online. Die Kaufbestätigung wird an Ihre E-Mail gesendet.

Schweizer Vignette kaufen

Häufig gestellte Fragen | FAQ

1. Wer ist von Vignetten in der Schweiz befreit?

Polizei, Rettungsdienste sowie ausgewählte Diplomatenfahrzeuge. Anhänger, die von Motorrädern und Dreirädern gezogen werden, benötigen keine Vignette. Wenn Sie die Autobahn an der ersten Ausfahrt nach dem Grenzübertritt verlassen, ist keine Vignette erforderlich.

2. Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in der Schweiz?

  • 50 km/h im Ortsgebiet
  • 80 km/h außerhalb des Ortsgebiets
  • 100 km/h auf Schnellstraßen
  • 120 km/h auf Autobahnen

3. Welche Fahrzeugausrüstung ist vorgeschrieben?

Ein Warndreieck ist vorgeschrieben. Bei Reisen mit einem Anhänger muss jedes Fahrzeug ein eigenes Warndreieck haben.

4. Können Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Vignetten nutzen?

Nein! Das Vignettensystem in der Schweiz ist ausschließlich für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen vorgesehen. Wenn Sie die Durchfahrt eines Fahrzeugs über 3,5 Tonnen bezahlen möchten, müssen Sie das NMTS-System (HVC) verwenden, das auf www.via.admin.ch verfügbar ist.

5. Benötige ich für einen Anhänger eine separate Schweizer Vignette?

Ja! In der Schweiz müssen sowohl das Auto (Zugfahrzeug) als auch der Anhänger eine eigene Vignette haben.

6. Kann man in der Schweiz eine 1-Tages- oder 10-Tages-Vignette kaufen?

Nein! In der Schweiz ist nur die Jahresvignette verfügbar. Das bedeutet, dass Sie beim einmaligen Befahren einer kurzen mautpflichtigen Strecke eine solche Vignette kaufen müssen.

7. Muss die Schweizer Vignette an einer sichtbaren Stelle angebracht werden?

Beim Online-Kauf einer Vignette (elektronische Vignette) ist es nicht erforderlich, Dokumente oder Informationen an einer sichtbaren Stelle anzubringen oder anzubringen. Die Kontrolle erfolgt automatisch durch Scannen der Kennzeichen. Wenn Sie eine physische Vignette (Aufkleber) gekauft haben, befolgen Sie die Anweisungen auf der Rückseite.

8. Kann die Schweizer Vignette verkauft oder auf ein anderes Auto übertragen werden?

Nein! Die Schweizer Vignette kann nicht auf ein anderes Auto übertragen oder an den Besitzer eines anderen Fahrzeugs verkauft werden. Die Vignette ist strikt an das Fahrzeug gebunden.